Garantiebedingungen der MEDIZINA GmbH
Die MEDIZINA GmbH gewährt unter den nachstehenden Bedingungen eine freiwillige Garantie für bestimmte Neuprodukte. Der Garantiezeitraum ist produktspezifisch und wird in der jeweiligen Produktbeschreibung oder im Angebot angegeben.
Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche - unter Berücksichtigung der Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen - bleiben von der Garantie unberührt.
Garantieumfang
Unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen übernimmt die MEDIZINA GmbH während der angegebenen Garantiedauer nach ihrer Wahl kostenlose Reparaturen oder den Austausch von Produkten, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern defekt sind.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- gebrauchsbedingte Verschleißerscheinungen,
- Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren,
- Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, falsche Lagerung oder andere Eigenverschulden des Käufers entstanden sind, sowie
- Schäden, die durch äußere Einwirkungen (z. B. unsachgemäßer Transport oder unsachgemäße Nutzung) verursacht wurden.
Voraussetzungen für die Garantie
Die Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus, dass der Käufer die nachstehenden Anforderungen erfüllt und entsprechende Nachweise vorlegen kann.
- Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):
Der Käufer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vollständig einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf:- Die Errichtung, den Betrieb und die Anwendung des Medizinproduktes.
- Die regelmäßige Durchführung von Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) gemäß gesetzlichen Vorgaben und Herstellerangaben.
- Die sachgemäße Nutzung und Pflege des Produktes gemäß den Sicherheits- und Bedienhinweisen des Herstellers.
- Die Bereitstellung eines geeigneten Aufstellungsortes, der den produktspezifischen Anforderungen entspricht.
- Die Einhaltung der Gebrauchsanweisung und sonstigen Herstellerhinweise.
- Nachweis der Einweisung:
Der Käufer muss nachweisen, dass eine fachgerechte Einweisung seitens der MEDIZINA GmbH in die grundlegende Funktionsweise und Wartung des Produktes erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn ähnliche Produkte bereits im Betrieb vorhanden sind. Eine entsprechende Einweisungsbescheinigung ist vorzulegen. - Nachweise über Qualifikation und Schulungen:
Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Bedienpersonal ausreichend qualifiziert ist und regelmäßige Schulungen zur Nutzung des Medizinproduktes durchgeführt werden. Schulungsnachweise sind auf Anfrage vorzulegen. - Dokumentation von Instandhaltungsmaßnahmen:
Alle durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen oder sicherheitsrelevanten Korrekturen sind zu dokumentieren. Wartungsprotokolle und Instandhaltungsberichte sind auf Anfrage vorzulegen. - Bestandsverzeichnis:
Der Käufer muss ein Bestandsverzeichnis der eingesetzten Medizinprodukte führen, in dem Seriennummern, Standorte und Wartungszyklen dokumentiert sind. Dieses Verzeichnis ist auf Anfrage vorzulegen. - Erhalt des Produkts im Originalzustand:
Das originale Typenschild mit Seriennummer muss unbeschädigt und unverändert sein. - Freigabe durch den Kundenservice:
Vor der Inanspruchnahme der Garantie muss der Kundenservice der MEDIZINA GmbH das Vorliegen eines Garantiefalls bestätigen und die Freigabe zur weiteren Bearbeitung erteilen.
Geltendmachung eines Garantiefalls
Im Garantiefall ist der Kundenservice der MEDIZINA GmbH in Textform zu kontaktieren. Folgende Schritte sind erforderlich:
- Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice über das Online-Reklamationsformular, das unter folgendem Link erreichbar ist: www.medizina.de/reklamation
- Einreichung des ausgefüllten Reklamationsbegleitschreibens zusammen mit:
- der Rechnung des (Erst-)Käufers
- der Einweisungsbescheinigung,
- den Nachweisen über durchgeführte Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen,
- weiteren Unterlagen (falls erforderlich).
- Nach Prüfung und Freigabe des Garantiefalls informiert der Kundenservice über den weiteren Ablauf, z. B.:
- Einsendung des Produkts,
- Abholung durch MEDIZINA oder einen Servicepartner,
- Reparatur vor Ort.
Leistungen im Garantiefall
Je nach Sachlage behält sich die MEDIZINA GmbH das Recht vor, das defekte Produkt zu reparieren oder gegen ein gleichwertiges, mangelfreies Produkt auszutauschen.
Die leihweise Bereitstellung eines Ersatzprodukts für die Dauer der Reparatur liegt im Ermessen der MEDIZINA GmbH. Etwaige Folgeschäden oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls des Produkts sind von der Haftung ausgeschlossen.