Garantiebedingungen
Unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen gewährt die MEDIZINA GmbH eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bei Erwerb von Neuprodukten von 1 Jahr auf insgesamt bis zu 3 Jahre.
Von vornherein ausgeschlossen ist mithin die Übernahme von Schäden, die von der gesetzlichen Gewährleistung ohnehin nicht abgedeckt sind. Dazu zählen u.a. gebrauchsbedingte Verschleißerscheinungen, Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren sowie Schäden, die durch Eigenverschulden des Käufers verursacht wurden (wie z.B. unsachgemäße Handhabung oder falsche Lagerung).
Garantiebedingungen:
Eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte wird nur übernommen, wenn
- sich der Käufer unmittelbar nach Erwerb einer Einweisung in die grundsätzliche Funktionsweise und Wartung des Produktes unterzogen hat und entsprechend eine Einweisungsbescheinigung vorweisen kann,
- das Produkt durch den Käufer sowie von ihm autorisierten Personen sachgemäß gebraucht sowie pfleglich behandelt wurde,
- die Sicherheits- und Bedienhinweise beachtet wurden und der Aufstellungsort für den Betrieb des Produktes geeignet ist,
- das originale Typenschild mit Seriennummer von dem Produkt nicht entfernt worden sowie unbeschädigt ist und
- der Kundenservice der MEDIZINA GmbH das Vorliegen eines Garantiefalles bestätigt und die Freigabe zur weiteren Bearbeitung erteilt hat.
Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung eines Garantiefalles ist mithin - wie in Ziffer 5. ausdrücklich festgelegt - die Bestätigung und Freigabe durch den Kundenservice der MEDIZINA GmbH. Dafür ist es im ersten Schritt erforderlich unseren Kundenservice per Telefon, E-Mail oder Fax zu kontaktieren. Danach erhalten Sie das Reklamationsbegleitschreiben sowie eine Vorgangsnummer, unter deren Verwendung Sie dem Kundenservice in einem weiteren Schritt das ausgefüllte Reklamationsbegleitschreiben die Rechnung, die von der MEDIZINA GmbH für den (Erst-)Käufer ausgestellt wurde, nebst der oben unter Ziffer 1 bereits in Bezug genommenen Einweisungsbescheinigung zukommen lassen können.
Im Zusammenhang mit der Bestätigung eines Garantiefalls und der Freigabe zur Bearbeitung durch den Kundenservice wird Ihnen fernerhin der weitere Verfahrensfortgang mitgeteilt, d.h. ob das Produkt einzuschicken ist oder aufgrund seiner Größe durch einen Mitarbeiter der MEDIZINA GmbH bzw. Servicepartner abgeholt oder sogar vor Ort repariert wird. Je nach Sachlage behält sich die MEDIZINA GmbH schließlich das Recht vor, das mangelbehaftete Produkt gegen ein gleichwertiges, mangelfreies Produkt auszutauschen.
Die leihweise Hingabe eines Ersatzproduktes für die Zeit des reparaturbedingten Ausfalls steht im Ermessen der MEDIZINA GmbH. Insbesondere haftet die MEDIZINA GmbH nicht für etwaige entgangene Gewinne, die auf dem mangelbedingten Ausfall des Produktes beruhen.