Leasing mit Produktübernahme, Mietkauf & Ratenzahlung
Eins ist sicher. Mit einer sinnvollen Finanzierung schonen Sie ihre Liquidität und ihr Eigenkapital. Nennen Sie uns einfach Ihren Investitionswunsch. Gemeinsam finden wir das am besten geeignete Vertragsmodell für Sie.
Leasing mit Produktübernahme
Leasing verdankt seine Durchsetzung in erster Linie seinen steuerrechtlichen Vorteilen sowie der Bilanzneutralität. Das Rating vor Banken bleibt unverändert. Leasinggegenstände erscheinen nicht in Ihrer Bilanz, lediglich die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben verbucht. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht.
Wir bieten Ihnen ein Leasing an, in der das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit ohne Gebühren in Ihr Eigentum über geht.
Sie können bei Ihrem Leasing wählen ob Sie eine Anzahlung oder Restzahlung leisten wollen.
Beim Kauf wird sofort die ganze Mehrwertsteuer fällig, beim Leasing erst mit jeder Rate. Aufgrund der Vorschriften der Leasingerlasse des Finanzministeriums sind die möglichen Laufzeiten von 36 bis 72 Monate genau definiert. Es kann während der Vertragslaufzeit das Objekt erweitert oder erneuert werden oder in Ihr Eigentum übergehen, ebenso ist auch eine vorzeitige Ablösung möglich.
- Bei uns gibt es keine unangenehmen und komplizierten Anträge. Alles ist einfach und überschaubar.
- Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Leasingangebot mit anschließender Produktübernahme. Teilen Sie uns dazu per Online-Leasinganfrage über den Warenkorb, per E-Mail, Fax oder Telefon Ihre Wünsche mit.
- Sagt Ihnen das Angebot zu, benötigen wir von Ihnen nur ein paar Daten für die Vertragsgestaltung.
- Nach Zusendung des Vertrags, erhalten Sie in der angegebenen Lieferzeit Ihre Produkte.
Vorteile des Leasings auf einen Blick:
- Sie investieren ohne Kapitaleinsatz. Ihr Eigenkapital, Kreditlinie und bankmäßigen Sicherheiten bleiben unberührt.
- Investitionen über Leasing führen nicht zu einer Beeinträchtigung Ihrer Bilanzoptik. Etwaige Abschreibungsprobleme entfallen.
- Leasing-Zahlungen sind als Betriebsaufwand steuerlich voll absetzbar.
- Auf veränderte Marktverhältnisse können Sie sofort flexibel mit Neuanschaffungen reagieren. Sie müssen nicht warten bis Rücklagen aus Gewinnen eine Investition zulassen.
- Aufgrund des parallelen Verlaufs der Kosten zum Nutzen können Sie die Leasingraten aus den laufenden Erträgen bezahlen.
Mietkauf mit Produktübernahme
- Bilanzierung und Abschreibung verbleiben bei Ihnen.
- Die Zahlung der MwSt. ist für alle Raten und die gesamte Laufzeit zum Vertragsbeginn fällig.
- Die Monatsraten werden ohne MwSt. belastet.
- Mit Zahlung der letzten Rate wird das uneingeschränkte Eigentums-/Nutzungsrecht übertragen.
Vorteile des Mietkaufs auf einen Blick:
- Kurze Vertragslaufzeiten: Sie können zwischen einer Laufzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten wählen.
- Niedriger Bestellwert: Für die Ratenzahlung muss der Bestellwert mindestens 500 € betragen.
Ratenzahlung
Sprechen Sie uns gerne auf eine mögliche Ratenzahlung an
1) Widerruf von Leasingverträgen
Verbraucher deren Firmengründung nach dem Leasingvertragsabschluss ansteht, haben ein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angaben von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 b § 2 Absatz1 in Verbindung mit Artikel 246 b §1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. Bsp. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.
Widerrufsfolgen
lm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Wichtiger Hinweis: Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.